Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,566
BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71 (https://dejure.org/1974,566)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1974 - III C 99.71 (https://dejure.org/1974,566)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1974 - III C 99.71 (https://dejure.org/1974,566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung zur Schadensfeststellung nach den Stichtagsvoraussetzungen bei Verlegung des ständigen Aufenthalts von West-Berlin nach Erfurt vor dem 31.12.1950 - Gleichbehandlung mit Aussiedlungsgebieten - Rückkehr in den Geltungsbereich des Grundgesetzes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LAG § 230 Abs. 1 S. 2; RepG § 38 Abs. 2 Nr. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1972 - III CB 114.71
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71
    Die einzelnen Teile der Stichtagsregelung insgesamt ergänzen sich gegenseitig (vgl. für den teilweise inhaltsgleichen § 38 Abs. 2 Nr. 1 RepG: Beschluß vom 27. Juli 1972 - BVerwG III CB 114.71 - [ZLA 1973, 20]).

    Da der insoweit unverändert Gesetz gewordene § 38 RepG mit seiner Stichtagsregelung insgesamt dem § 230 LAG nachgebildet worden ist, hält der erkennende Senat auch hier an seiner bereits im angeführten Beschluß vom 27. Juli 1972 zu § 38 Abs. 2 Nr. 1 RepG (BVerwG III CB 114.71 - a.a.O. -)vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die ehemalige sowjetische Besatzungszone ebenso wie die heutige DDR nicht zu denjenigen Staaten gehört, die in § 230 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative LAG gemeint sind.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71
    Bei Zweifeln über die Anwendung und Auslegung einer Vorschrift kommt es nicht allein auf ihren Wortlaut an, sondern es ist grundsätzlich der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71
    Alle diese Auslegungsmethoden schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig (BVerfGE 11, 126 [130]).
  • BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71
    Daß die ehemalige sowjetische Besatzungszone wie auch die heutige DDR in diesem Sinne nicht zu den Staaten der westlichen Welt gehören, bedarf keiner weiteren Darlegung und hat bei der Auslegung des Begriffs "Auswanderung in das Ausland" bereits in einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts seinen Niederschlag gefunden (Beschluß vom 29. Juli 1959 - BVerwG IV B 151.59 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 20]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch aus dem Zusammenhang, in dem die Vorschrift steht und aus dem Sinn und Zweck der Regelung (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Bei dieser Auslegung kommt es nicht allein auf den Wortlaut der Vorschrift an, sondern es ist grundsätzlich der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, der sich neben dem Wortlaut der Norm aus ihrem Zusammenhang, ihrem Zweck und aus ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, wobei diese Auslegungsmethoden einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.1974 - III C 99.71 -, BVerwGE 45, 65; Urteil vom 16.11.1981 - 6 C 72/78 -, BVerwGE 64, 209 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 17.5.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 -, BVerfGE 11, 126).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

    Da dieser Begriff nicht völlig eindeutig ist, muß sein Inhalt durch Auslegung aus dem Wortlaut, dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung sowie aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ermittelt werden (vgl. BVerwGE 32, 326 [BVerwG 17.07.1969 - BVerwG II C 97.67] [328]; 45, 65 [66]; 52, 84 [86]).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 14.78

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines verbeamteten

    Dieser Wille ergibt sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; 52, 84 [86]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 114.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei vorzeitiger

    Dieser Wille ergibt sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]).
  • BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80

    Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begründetheit einer

    Für die Auslegung einer Rechtsnorm ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers maßgebend, der sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus den Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte ergibt (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; 52, 84 [86]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 149.73

    Zusage einer Umzugskostenvergütung - Gewährung einer Trennungsentschädigung für

    Ihr Inhalt ist aus dem Sinn und Zweck der Regelung, aus dem Zusammenhang in dem sie steht und aus ihrer Entstehungsgeschichte zu ermitteln (BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; Urteil vom 27. Oktober 1972 - BVerwG VI C 26.69 - [Buchholz 235 § 19 BBesG Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73

    Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes

    Die Auslegung dieses Gesetzesbegriffs ist nicht allein nach dem Wortlaut, sondern auch nach dem Zusammenhang, in dem er steht, nach dem Sinn und Zweck der Regelung, der Entstehungsgeschichte und der weiteren Rechtsentwicklung vorzunehmen (vgl. auch BVerwGE 32, 326 [328]; 45, 65 [66]; Urteil vom 27. Oktober 1972 - BVerwG VI C 26.69 - [Buchholz 235 § 19 BBesG Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73

    Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach

    Dieser Wille ergibt sich nicht allein aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte (BVerwGE 32, 326 [BVerwG 17.07.1969 - BVerwG II C 97.67] [328]; 45, 65 [66]).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 62.75

    Lageraufenthalt - Verschleppte Personen - DP-Lager - Ständiger Aufenthalt

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auch auf den mit der Stichtagsregelung verfolgten Gesetzeszweck abgehoben, der bei der Auslegung einer Vorschrift zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil vom 7. März 1974 - BVerwG III C 99.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 97]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht